Investmentfonds, Finanzberater und Fondsmanagementgesellschaften werden sorgfältig reguliert. Strenge Vorschriften gewährleisten, dass Professionalität und „Best-Practice“-Grundsätze stets Vorrang haben. Wenn sich ein Fonds nicht so entwickelt, wie Sie erwartet haben, können sich vielleicht die Marktbedingungen verschlechtert haben. Marktfluktuationen sind normal, aber es gilt zu beachten, dass sich der Fondsmanager stets an die im Verkaufsprospekt genannten Vorschriften und aufsichtsrechtlichen Bestimmungen halten muss.
Daher ist es sinnvoll, zu überprüfen, ob der Fonds wie im Prospekt zugesichert investiert. Hierzu kann man den Jahresbericht studieren, der eine Stellungnahme des unabhängigen Wirtschaftsprüfers enthält. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Fondsanlagen nicht dem Prospekt oder den Marketingunterlagen entsprechen, die Sie erhalten haben, oder wenn Sie aus anderen Gründen nicht damit einverstanden sind, wie die Fondsgesellschaft oder der Fondsmanager ihre Pflichten erfüllt haben, sollten Sie zunächst Ihren Anlageberater konsultieren, oder sich auch direkt an die Fondsgesellschaft wenden. Wenn Sie mit der Reaktion nicht zufrieden sind, können Sie die Finanzaufsicht Ihres Heimatlandes, die Finanzaufsicht im Heimatland des Investmentfonds, oder Verbraucherschutzeinheiten kontaktieren. Dort findet man auch Hilfe wie weiter verfahren werden kann.
Anlageberater sollten Ihnen Leitlinien und Anlageempfehlungen geben, die auf Ihrem Anlageprofil und Ihrer Risikobereitschaft beruhen. Wenn Sie den Eindruck haben, dass die Beratung, nach der Sie gehandelt haben, nicht für Ihren Anlagebedarf geeignet war, können Sie sich an das Finanzinstitut, bei dem der Berater beschäftigt ist, an eine Berufsorganisation für Finanzberater in Ihrem Heimatland oder an Ihre Finanzaufsicht vor Ort wenden.