Der Begriff „Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren“ (OGAW) bedarf eigentlich keiner langen Erklärung, er spricht für sich: es handelt sich dabei um einen Organismus für gemeinsame Anlagen (oder „Investmentfonds“), der in Wertpapiere, also in Aktien, Anleihen, Aktien und Anleihen, Schuldverschreibungen oder liquide Mittel investiert.
Wenn wir uns hier mit diesem Typ von Investmentfonds etwas näher beschäftigen, so tun wir das nicht, weil er in Wertpapiere investiert, sondern weil OGAW (beziehungsweise die geläufigere Abkürzung UCITS für den englischen Begriff undertaking for collective investment in transferable securities) für eine Kategorie von Investmentfonds steht, die auf Ebene der Europäischen Union besonders stark reguliert ist.
Wie jedes für die breite Öffentlichkeit bestimmte Anlageprodukt muss auch ein Investmentfonds erst von den Aufsichtsbehörden des Landes, in dem er dem Sparer angeboten werden soll, zugelassen werden. Er wird dann auch ständig von diesen Aufsichtsbehörden überwacht. Die gesetzlichen Bestimmungen, an die sich die Investmentfonds halten müssen, um eine Zulassung zu erhalten, waren früher jedoch von einem Land zum anderen sehr verschieden, so dass Anleger häufig nicht in ausländische Fonds investieren und Fonds ihre Anteile nicht im Ausland anbieten konnten.
Um diese Hürden zu beseitigen, legte die Europäische Kommission in einer Richtlinie eine Reihe von Regeln fest, die Investmentfonds einhalten müssen. Diese Richtlinie hatte zwei Ziele:
- einen einheitlichen europäischen Markt für Investmentfonds zu schaffen, der es den Investmentfonds erlaubt, ihre Anteile in allen EU-Mitgliedsländern anzubieten, und der es den Anlegern ermöglicht, in den Fonds ihrer Wahl zu investieren, egal aus welchem Mitgliedsland dieser stammt, und
- ein hohes Maβ an Anlegerschutz zu gewährleisten.
Diese erste europäische Fondsrichtlinie trat 1985 in Kraft. Sie war ausschlieβlich auf die „Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren“ ausgerichtet, und besonders auf diejenigen, die den Kleinanlegern angeboten werden.
Die Richtlinie verlangt von diesen Fonds,
- dass sie, wie es ihre Bezeichnung besagt, ausschlieβlich in Wertpapiere investieren,
- dass sie « offene Fonds » sind, die Anleger also jederzeit wieder aus dem Fonds aussteigen und ihren Einsatz zurückverlangen können, und
- dass sie ihre Investitionen auf eine hohe Zahl unterschiedlicher Wertpapiere verteilen, um die mit den verschiedenen Investitionen verbundenen Risiken zu reduzieren.