Nun muss man wissen, dass die Investmentfonds nicht verpflichtet sind, sich diesen Regeln zu unterwerfen. Fonds, die sich beispielsweise lediglich an eine Handvoll institutioneller Anleger richten, sind von dieser Fondsrichtlinie von vorneherein ausgeschlossen, ebenso wie solche, die sehr gezielt in nur wenige Wertpapiere eines bestimmten Wirtschaftszweiges, wie beispielsweise Biotechnologie, investieren.
Die Investmentfonds jedoch, die eine hohe Zahl an Kleinanlegern anziehen wollen, haben groβes Interesse daran, die EU-Regulierung zu respektieren. Ein Fonds, der sich dieser Regulierung unterwirft, erhält nämlich im Gegenzug einen sogenannten „europäischen Pass“, der es ihm erlaubt, seine Aktien oder Anteile sehr viel leichter in sämtlichen Mitgliedsländern der EU anzubieten, sobald er von der Aufsichtsbehörde eines Mitgliedslandes zugelassen ist. Dadurch, dass er nicht mehr in jedem einzelnen Land eine Zulassung einholen muss, spart der Fonds viel Zeit und Geld, wenn er auf ausländischen Märkten aktiv werden will.
Darüber hinaus ist die Tatsache, dass ein OGAW streng reguliert und überwacht ist und ein hohes Maβ an Anlegerschutz bietet, ein nicht zu unterschätzendes Verkaufsargument. Dank dieses Anlegerschutzes hat sich der Begriff OGAW (bzw. UCITS) zu einem echten Qualitätslabel entwickelt, das sowohl von den Aufsichtsbehörden als auch von den Anlegern anerkannt und geschätzt wird, und dies sogar weit über die Grenzen der EU hinaus.